Der Sparerfreibetrag wird ab dem 01.01.2007
auf 750 Euro für Ledige und auf 1.500 Euro
für Ehepaare abgesenkt und halbiert sich
damit. Freistellungsaufträge können - unter
Berücksichtigung des
Werbungskostenpauschbetrages - dann nur noch
bis zu einem Betrag von 801 Euro für Ledige
und 1602 Euro für Ehepaare erteilt werden.
Freistellungsaufträge, die mit Wirkung vor
dem 01.01.2007 erteilt wurden, werden von
ihrer Bank automatisch gekürzt. Ein neuer
Freistellungsauftrag muss also nicht erteilt
werden.
Sollten Sie mehrere Freistellungsaufträge
bei verschiedenen Banken erteilt haben,
empfiehlt es sich zu überprüfen, ob diese
auch nach der Kürzung noch optimal verteilt
sind.
Möglicherweise haben Sie bei einer Ihrer
Banken im Lauf der Zeit Ihr Guthaben
verringert und es bei einer anderen Bank
vergrößert.
Zinsen müssen also schon ab einem relativ
kleinen Betrag versteuert werden.
Möglicherweise lohnt es sich also für Sie,
einen Teil Ihrer Geldes in Wertpapiere
umzuschichten. Gewinne aus Aktien
(Spekulationsgewinne), die länger als ein
Jahr gehalten wurden, sind noch immer
steuerfrei. Dies ist im Grunde für Sie die
einzige Möglichkeit in Deutschland, Gewinne
nicht versteuern zu müssen.